Umsetzbare Strategien für den Bestand der Corporates
Eigentlich sollte es ja um die Frage nach der Wirkung von ESG gehen. Aber ESG wird gerade von der Realität der EnSimiMaV (der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) eingeholt. Ab dem 1. Oktober regelt die Verordnung technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen. Damit steigt nun der Druck auf die technologische und betriebsmäßige Umsetzung.
Wir danken allen Mitwirkenden für
- die klare Einordnung des „Problems Energieeffizienz“ und das Abschichten unterschiedlichster Zahlen, die dazu derzeit kursieren
- das eindringliche Plädoyer für Messen und Erfassen tatsächlicher Verbräuche – der Blindflug muss aufhören
- das Spielfeld „Anlagen richtig bedienen“ ist noch längst nicht ausgereizt – und auch wenn die Diskussion sich hierbei maßgeblich um die am Markt verfügbare Fachkompetenz drehte, bleibt unterm Strich schon heute zu sagen, dass das Bedienen bereits vielfach outgesourct ist, Energieeffizienz ist also mithin ein Thema des richtigen Steuerungsmodells durch den Auftraggeber
- zukunftsweisend fand die Runde das Praxisbeispiel des Europäischen Patentamts – zukunftsweisend u.a. auch deshalb, weil das Thema Klimaschutz via Energieeffizienz vom „Verschiebebahnhof des Verursacherprinzips“ über die drastisch gestiegenen Energiekosten in den Compliancebereich wandert
Aber am besten schauen Sie sich das hier in der Mitschrift selbst noch einmal an:
Nachlese PROOF In ESG fehlt das W wie Wirksamkeit